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Gehalt und Benefits

Der Pfarrberuf in Bayern bietet mehr als ein Gehalt – er bietet Sicherheit, Freiheit und echte Perspektive. Hier bekommst du alle Fakten.

Lass uns ehrlich sein – auch das Finanzielle zählt

Sinn und Berufung sind gut. Aber du lebst auch davon. Deshalb sprechen wir hier offen über Zahlen, Vorteile und das, was dich als Pfarrerin oder Pfarrer in Bayern finanziell erwartet. Das Ergebnis: Du bist gut abgesichert – von Anfang an.

Geregelt, transparent & fair

Gehalt im Überblick

Genau genommen bekommst du als Pfarrerin oder Pfarrer kein „Gehalt“ – sondern eine Besoldung. Der Unterschied: Die Besoldung landet pünktlich zu Beginn des Monats auf deinem Konto – und nicht erst zur Monatsmitte oder am Ende. Das Beste daran: Du musst nie verhandeln. Die Besoldung ist an das Beamtenrecht des Landes Bayern angelehnt – geregelt, transparent und fair. Wenn die bayerischen Landesbeamten eine Erhöhung bekommen, zieht die ELKB in der Regel nach. Und noch ein Punkt, der oft überrascht: Da du keine Sozialabgaben zahlst, bleibt dir deutlich mehr Netto vom Brutto als in vielen anderen Berufen. Deine Bezüge setzen sich so zusammen:

  • Grundbetrag – fest einer Besoldungsgruppe zugeordnet (z. B. im Pfarrdienst A 13 / A 14)
  • Erfahrungsstufen – mit wachsender Berufserfahrung steigst du automatisch auf
  • Zuschläge – abhängig von deiner Lebenssituation, z. B. Strukturzulage, Orts- und Familienzuschlag
Ein Mann mit Brille und blauem Hemd sitzt an einem Tisch in einem Café und benutzt ein Tablet. Neben ihm steht eine Tasse Kaffee auf dem Tisch. Der Hintergrund ist leicht unscharf.

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Verschiedene Stationen

Besoldungskategorien

Auf deinem Weg ins Pfarramt und in deiner weiteren Karriere gibt es verschiedene Kategorien, wie du besoldet wirst. Hier ein kleiner Einblick:

Vikariat

Die Bezüge im Vikariat setzen sich zusammen aus dem Anwärter-Grundbetrag des Landes Bayern, den individuellen Zuschlägen, sowie einer Pauschale für Mietkosten, Fahrtkosten und Auslagenersatz.

Pfarrdienst

Du beginnst deinen Dienst bei A 13, Stufe 5, steigst alle drei bis vier Jahre eine Stufe weiter auf und wechselst dann auf A14. Die Besoldung richtet sich nach der Bayerischen Besoldungsordnung.

Höhere Ämter

Vielleicht wechselst du in deiner Karriere ja auch in leitende Aufgaben. Als Dekan:in oder Bischof/Bischöfin bekommst du eine entsprechend höhere Besoldung nach A 15 bzw. B 3 der Bayerischen Besoldungsordnung.

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Öffentlich-Rechlich oder Privatrechtlich

Zwei Beschäftigungsverhältnisse

In der ELKB gibt es zwei Wege, als Pfarrerin oder Pfarrer zu arbeiten:
Der häufigere Weg ist das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis. Es ist eng am bayerischen Beamtenrecht orientiert. Einige Pfarrer:innen sind im privatrechtlichen Anstellungsverhältnis tätig. In den meisten Punkten ist es dem öffentlich-rechtlichen Weg angeglichen – du hast also kaum spürbare Unterschiede im Alltag.

Öffentlich-Rechtliches Dienstverhältnis

Altersgrenzen, Beihilfe + private oder gesetzliche Krankenversicherung, kirchliche Versorgung

Privatrechtliche Anstellung

Keine Altersgrenzen, Arbeitsvertrag, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung plus Zusatzversicherung

Benefits

Dienstwohnung

Für Pfarrstellen im Gemeindedienst wird dir eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Je nach dem, wo du arbeitest, kann das auch ein großes Haus mit Garten sein. Du zahlst dafür einen festen Abschlag von deiner Besoldung (derzeit 873,79€, Stand: 04/2025) – bist aber nicht abhängig vom örtlichen Mietmarkt.

Beamtenähnliche Versorgung

Du profitierst von einer kirchlichen Altersversorgung, die dem Beamtensystem ähnelt – solide, langfristig, verlässlich. Eine Besonderheit in der ELKB: Die Kirche zahlt für dich auch in die Deutsche Rentenkasse ein – so bleibst du gut abgesichert und bist doch unabhängig.

Familienzulagen

Pfarrer:innen mit Kindern erhalten Zulagen zu ihrer Besoldung. Die Höhe richtet sich nach dem Beamtenrecht des Landes Bayern und misst sich an der Anzahl der Kinder.

Krankenversicherung & Beihilfe

Im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis kannst du wählen zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung oder Beihilfe und privater Krankenversicherung. Die ELKB übernimmst entweder den Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Krankenversicherung oder die Beihilfe (50-70%, je nach Lebenssituation).

Großzügige Urlaubsregelung

6 Wochen Urlaub plus kirchliche Feiertage und Sonderurlaub für Fortbildungen und persönliche Auszeiten.

Fortbildungen

Für Fortbildungen stehen Pfarrerinnen und Pfarrern grundsätzlich 12 Fortbildungstage pro Jahr zur Verfügung. In der Regel können 70 Prozent der Kosten bis maximal 520 Euro pro Jahr bezuschusst werden.

Supervision, Coaching & Geistliche Begleitung

Du kannst Unterstützung nutzen, um deinen Berufsalltag zu reflektieren, Ziele zu klären oder die eigene Spiritualität zu pflegen. Je nach Format gibt es dafür unterschiedliche Fördermöglichkeiten.

Exerzitien

Exerzitien bieten Zeit für Stille, Gebet, Meditation und geistliche Vertiefung. Die ELKB kann diese mit bis zu 70 Prozent der Kosten, maximal 520 Euro pro Jahr, unterstützen. Die Exerzitientage werden auf die insgesamt 12 Fortbildungstage angerechnet.

Studienurlaub

Der Studienurlaub ermöglicht eine intensive fachliche, theologische oder berufspraktische Beschäftigung mit einem selbst gewählten Thema. Er kann grundsätzlich alle zehn Jahre beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen? Dann findest du hier die Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Alltag im Pfarrberuf. Noch mehr Antworten findest du im FAQ Bereich.

Wo finde ich verlässliche aktuelle Zahlen zu meinem Gehalt?

Die aktuellen Zahlen zur Besoldung von Vikar:innen und Pfarrer:innen findest du in den Anlagen zum Pfarrbesoldungsgesetz (Rechtssammlung der ELKB, abrufbar über ELKB-Intranet, Account notwendig). Die Besoldung richtet sich nach der Bayerischen Besoldungsordnung.

Verdiene ich schon im Vikariat Geld?

Ja, im Vikariat bekommst du sog. „Anwärterbezüge“, die sich nach den Vorgaben des Landes Bayern richten. Die ELKB stockt den Grundbetrag – neben den Zuschlägen, die dir je nach Ort- und Familiensituation zustehen – um eine feste Pauschale auf.

Bekomme ich eine Dienstwohnung?

Das hängt von der Stelle ab. Bei Gemeindepfarrstellen gehört eine Dienstwohnung bzw. ein Pfarrhaus dazu. Hier zahlst du eine feste Pauschale statt einer Miete – diese ist ortsunabhängig.

Gibt es Zuschläge – und wofür?

Ja. Es gibt – je nach Region – eine Strukturzulage, sowie den Orts- und Familienzuschlag – abhängig von deiner Familiensituation. Im Vikariat gibt es außerdem eine zusätzliche feste Pauschale. Und: Du bekommst gegen Ende des Jahres eine jährliche Sonderzahlung.

Steigt die Besoldung mit der Zeit?

Ja. Es gibt Erfahrungsstufen: Mit Berufsjahren steigt die Höhe der Besoldung automatisch an.

Muss ich mein Gehalt verhandeln?

Nein. Die Besoldung ist geregelt. Du musst nicht um Zahlen kämpfen – das System ist klar und nachvollziehbar.

Warum heißt das „Besoldung“ und nicht „Gehalt“?

Weil viele Pfarrer:innen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis arbeiten. Die Zahlung ist dann rechtlich als Besoldung geregelt – transparent und planbar.

Was verdiene ich als Pfarrer:in in Bayern ungefähr?

Das hängt von Erfahrungsstufe, Familienstand und Stelle ab. Der Einstieg orientiert sich an A13 der Beamtenbesoldung Bayern (vergleichbar mit Lehrer:innen an Gymnasien).

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