Anwärterinnen- und Anwärterliste

Komm auf die Liste!

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern sucht den Kontakt mit den Studierenden. Auch für die ist die Verbundenheit mit ihrer Landeskirche eine wichtige Stütze im Studium.

Wenn du in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) aufgewachsen bist oder aus einem anderen Bundesland kommst und in Bayern in den Pfarrberuf gehen möchtest, solltest du dich möglichst gleich zu Beginn deines Studiums in die „Anwärterliste für das geistliche Amt“ eintragen lassen. Damit steht dir die Begleitung im Studium und Förderung durch Seminarangebote durch die Kirchliche Studienbegleitung (KSB), ein Bildungsgutschein der KSB im Wert von 500 Euro sowie jährlich 150 Euro Büchergeld zur Verfügung.

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Komm auf die Anwärterinnen- und Anwärterliste!ELKB

Ansprech­partnerin

Portrait Isolde Schmucker

Kirchenrätin
Isolde Schmucker
089/5595-232
0172-7084531
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Weiter fördern wir dich auch z.B. über internationale Stipendien, wie etwa vom Lutherischen Weltbund. Außerdem erhältst du Zugang zum kirchlichen Intranet, wo du viele nützliche Informationen finden kannst.

Melde dich jetzt einfach online an!

Dazu brauchst du:
•    einen tabellarischen und einen ausführlichen Lebenslauf, der auch die Motivation und Gründe für die Wahl des Studienfachs Theologie bzw. den Berufswunsch Pfarrer:in enthalten soll
•    ein aktuelles Passbild
•    eine Kopie von Tauf- und Konfirmationsurkunde
•    eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses
•    eine Immatrikulationsbescheinigung
•    Namen und Anschriften von zwei Pfarrern oder Pfarrerinnen oder Personen aus kirchlichen Berufen – zum Beispiel der/die letzte Religionslehrer:in oder der/die Ortspfarrer:in –, die etwas zu deinem Engagement oder dein Interesse am Pfarrberuf sagen können

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Studentin in Bibliothek

Wir begleiten dich durch dein Studium! ELKB - Dennis Krahwinkel

Weitere Fragen und Antworten zur Anwärterliste findest du hier:

  • Als in Bayern aufgewachsen bist du, wenn dein Heimatwohnsitz/Elternhaus im Bereich der ELKB liegt oder du dein Abitur in Bayern gemacht hast. Auch die Kombination Heimatwohnsitz in Bayern/Abitur in einem anderen Bundesland fällt darunter.

  • Das ist jederzeit möglich. Bitte schreib uns im Zuge deines Antrags auf Aufnahme auch etwas dazu, was dich motiviert, zukünftig in der ELKB tätig sein zu wollen. Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren findest du auf der Webseite der Studienbegleitung.

  • Wir möchten eine verlässliche Personal- und Einstellungspolitik garantieren. Basis dafür sind auch konkrete Zahlen. Durch die Anwärterliste haben wir eine gute Übersicht, mit wie vielen Vikaren und Vikarinnen und später Pfarrern und Pfarrerinnen wir rechnen können. Mindestens ebenso wichtig ist es uns als Landeskirche, mit unseren Studierenden im Kontakt zu bleiben. So ist eine direkte Kommunikation – zum Beispiel über Angebote für Studierende oder Regelungen, die das Examen betreffen – möglich. Auf diese Weise erfahren ELKB-Studierende eine außergewöhnlich gute Begleitung und Förderung – sowohl durch die Kirchliche Studienbegleitung (KSB) als auch direkt durch das Ausbildungsreferat im Landeskirchenamt. Zuschüsse zu besonderen Studienveranstaltungen, Exkursionen oder Auslandsaufenthalten sind an die Eintragung auf der Anwärterliste gebunden. Je früher die Anmeldung erfolgt, desto länger kannst du die Förderung genießen. Außerdem ermöglicht dir die zeitnahe Anmeldung bei der Kirchlichen Studienbegleitung von Anfang an die Teilnahme an informativen Seminaren, Praktika und Gesprächen.

  • Bitte fülle das Formular „Antrag auf Aufnahme in die Anwärterliste“ aus und sende es uns mit folgenden Unterlagen zu:

    • ein tabellarischer und ausführlicher Lebenslauf, der auch die Motivation und Gründe für die Wahl des Studienfachs Theologie enthalten soll
    • ein aktuelles Passbild
    • jeweils eine beglaubigte Kopie von Tauf- und Konfirmationsurkunde
    • eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses
    • eine Immatrikulationsbescheinigung (bitte im Original oder als beglaubigte Kopie)
    • Namen und Anschriften von zwei Pfarrern oder Pfarrerinnen oder Personen aus anderen kirchlichen Berufen – zum Beispiel der/die letzte Religionslehrer*in –, die etwas zu deinem Engagement oder dein Interesse am Pfarrberuf sagen können

    Kontaktdaten im Landeskirchenamt

    Referat Ausbildung und Personalentwicklung
    Landeskirchenamt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
    Postfach 20 07 51
    80007 München

    ANSPRECHPARTNERIN FÜR AUSBILDUNG UND PERSONALENTWICKLUNG

    Kirchenrätin Isolde Schmucker
    Ausbildungsreferat
    Landeskirchenamt der ELKB
    Katharina-von-Bora-Straße 7–13
    80333 München

  • Nach deiner Bewerbung holen wir im Ausbildungsreferat die Referenzen ein. Bitte habe etwas Geduld, das kann manchmal etwas dauern.

    Am Ende des Verfahrens steht in der Regel die Aufnahme auf die Liste. Du bekommst dann ein Aufnahmeschreiben von uns. In seltenen Fällen gibt es nach der Bewerbung noch offene Fragen, die wir mit dir besprechen wollen. Dann bitten wir um ein Beratungsgespräch mit der Ausbildungsreferentin.

  • Die Aufnahme ist eine Zulassungsvoraussetzung für das erste Examen (Aufnahmeprüfung vor dem Vikariat).
    Mit der Aufnahme wirst du in eine Reihe von Informationsverteilern aufgenommen und hast Zugang zu unserem Intranet. Über dein Heimatdekanat erhältst du unsere Studienförderung in Form des Büchergeldes. Wer keinem Heimatdekanat in Bayern zugeordnet werden kann, erhält das Büchergeld aus dem Ausbildungsreferat.

  • Die Aufnahme begründet keinen Rechtsanspruch auf die spätere Übernahme als Vikar oder Vikarin oder eine andere Beschäftigung in der ELKB. Sie ist aber eine wichtige Voraussetzung dafür.

  • Dies ist jederzeit möglich.

  • Da alle Landeskirchen derzeit Nachwuchs benötigen und die Mobilität in der Gesellschaft allgemein größer geworden ist, sind Wechsel zwischen den meisten Kirchen in der Regel möglich. Die Landeskirchen stellen sich gegenseitig die vorliegenden Unterlagen zur Verfügung, sodass meist kein aufwendiges neues Verfahren nötig ist. Natürlich geschieht dieser Austausch der sogenannten Ausbildungsakte nur mit deiner ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

  • Für die Aufnahme auf die Anwärterliste ist rechtlich kein Gesundheitszeugnis vorgesehen. Dies ist erst vor dem Vikariat obligatorisch. Aber auch hier ist es unser Anspruch als Kirche, mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Herausforderungen unserer Mitarbeiter konstruktiv umzugehen. Solltest du dennoch Sorgen diesbezüglich haben, wende dich für ein Beratungsgespräch an die Kirchliche Studienbegleitung (KSB) in Neuendettelsau oder an das Ausbildungsreferat im Landeskirchenamt. Viele Unsicherheiten können wir sicher schon in einem solchen Gespräch beseitigen.

  • Nein, du bist herzlich willkommen.

  • Altersgrenzen bestehen für die Aufnahme ins Vikariat (33), den Probedienst (35) und das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis auf Lebenszeit, die „Verbeamtung“ (40). Wer die Altersgrenze überschreitet, kann auf Antrag in ein privatrechtliches Dienstverhältnis aufgenommen werden, das heißt, du kannst also trotzdem Pfarrer oder Pfarrerin werden. Für die Anwärterliste gilt derzeit keine Altersgrenze.