Anstellungsfähigkeit

Ein Job fürs Leben

Um sich auf eine Pfarrstelle bewerben zu können, muss man vorher die sogenannte “Anstellungsfähigkeit” erworben haben.

Frau im Gespräch
Während des Probedienstes ist die Fortbildung ein wichtiger Bestandteil.iStock-fizkes

Nach dem Ersten Theologischen Examen folgt das Vikariat, das zweite Examen, die Ordination und darauf der dreijährige Probedienst. Am Ende des Probedienstes steht in der Regel die Feststellung der Eignung für den Pfarrdienst auf Lebenszeit. Daraufhin folgt dann einerseits die Verbeamtung auf Lebenszeit, andererseits kann man sich dann auf freie Pfarrstellen bewerben.

„Anstellungsfähigkeit ist die Fähigkeit, unter Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit eine Stelle insbesondere in einer Kirchengemeinde übertragen zu bekommen.“

Teil 3/Kapitel 2, §15Pfarrdienstgesetz der EKD

Damit dürfen sich die Pfarrerinnen und Pfarrer auf alle offenen Stellen in der ELKB bewerben.