Beschäftigungsbedingungen

„Wir haben eine Fürsorgeverpflichtung“

Pfarrerinnen und Pfarrer sind bei uns in der ELKB in der Regel auf Lebenszeit berufen. Was das im Hinblick auf die Beschäftigungsbedingungen heißt, erklärt Referatsleiterin Personalangelegenheiten der Pfarrerinnen und Pfarrer, Dorothee Löser.

Welche Beschäftigungsbedingungen erwartet die Pfarrerinnen und Pfarrer bei der ELKB?
Nach der abgeschlossenen Ausbildung und der Ordination beginnt das Pfarrdienstverhältnis auf Probe. Diese Probezeit dauert drei Jahre und endet in der Regel mit der Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit. Unser Pfarrdienstgesetz orientiert sich in den vielen Bereichen am Bayerischen Beamtengesetz. Das heißt, Pfarrerinnen und Pfarrer sind ungefähr so gestellt wie Beamte beim Freistaat Bayern in der Besoldungsgruppe A13 und A14. Das gleiche gilt für Beihilfe, Familienzuschlag, Altersteilzeit etc. Allerdings sind bei uns ein paar Dinge auch anders geregelt. 

Paragraphenzeichen an einem Faden
"Wir versuchen, stets die Fürsorgeverpflichtung für den Einzelnen mit den Anforderungen des Dienstes und der Kirchengemeinden zu vereinbaren."iStock-MicroStockHub

Zur Person

Dorothee Löser

Dorothee Löser

Referatsleiterin Personalangelegenheiten der ELKB

An welchen Stellen unterscheidet sich das Beschäftigungsverhältnis einer Pfarrerin oder eines Pfarrers von dem eines Beamten beim Freistaat? 
Die Arbeitszeiten sind bei uns etwas anders festgeschrieben. Wir haben eine 6-Tage-Woche mit oszillierenden, also schwankenden, 48-Stunden. In der Weihnachtszeit wird ein Pfarrer oder eine Pfarrerin unter Umständen mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten. Dafür gibt es im Jahresverlauf auch Zeiten, zum Beispiel in den Sommerferien, in denen weniger zu tun ist.
Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer unterliegen außerdem der Residenzpflicht, das heißt, sie müssen am Dienstsitz wohnen. Häufig gibt es ein Ensemble aus Kirche und Pfarrhaus, Das ist oft ein Vorteil, da die Pfarrhäuser meist geräumig sind, häufig einen Garten haben und gut Instand gehalten werden. Sollte keine geeignete Wohnung vorhanden sein, mietet die Kirchengemeinde eine Wohnung an. Das kann gerade in den teureren Wohngegenden der Ballungsgebiete ein großer Vorteil sein. Der Pfarrer beziehungsweise die Pfarrerin auf einer ganzen Stelle im Gemeindedienst erhält immer eine mietfreie Dienstwohnung und muss nur den geldwerten Vorteil versteuern. Außerdem haben wir eine Reihe von Maßnahmen im Angebot, bei denen wir unseren Mitarbeitern Auszeiten ermöglichen: Stichwort Salutogenese – ein Thema, das uns in der ELKB sehr wichtig ist

„Beamte sind freizügig, damit sie dort eingesetzt werden können, wo Bedarf besteht. Wir versuchen dabei, für die Pfarrer und Pfarrerinnen immer einen lebbaren Kompromiss zu schaffen.“

Dorothee Löser

Warum ist es so wichtig, dass Pfarrerinnen und Pfarrer in den meisten Fällen Beamte sind?
Beamtinnen und Beamte sind ihrem Dienstherrn in besonderer Weise verpflichtet. Dafür übernimmt der Dienstherr aber auch weitreichende Pflichten gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie deren Familie. Beamte und Beamtinnen müssen freizügig sein, damit der Dienstherr sie dort einsetzen kann, wo sie benötigt werden. Bei uns ist das grundsätzlich auch so. Dennoch versuchen wir, immer einen lebbaren Kompromiss zu schaffen. Wir versuchen, stets die Fürsorgeverpflichtung für den Einzelnen mit den Anforderungen des Dienstes und der Kirchengemeinden zu vereinbaren. Das ist nicht immer ganz einfach. Dennoch möchten wir familiäre Situationen und persönliche Wünsche berücksichtigen und engagieren uns an dieser Stelle sehr.