Spezialvikariat

Förderung besonderer Gaben

Spezielle Tätigkeiten erfordern spezielle Fähigkeiten. Wir wollen, dass unsere Pfarrerinnen und Pfarrer ihre Gaben so gut wie möglich zur Entfaltung bringen. Ein gutes Mittel dazu kann die Vertiefung in einem Spezialvikariat sein.

Das Spezialvikariat ist eine Personalentwicklungsmaßnahme in Form besonderer Beschäftigung im kirchlichen Interesse. Spezialvikariate dauern in der Regel ein Jahr. Sie erweitern den Horizont und ermöglichen die Aneignung von Kenntnissen in besonderen Arbeitsfeldern der Kirche. Spezialvikariate sind je nach Angebot in Bereichen der ELKB sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland und gegebenenfalls im Ausland möglich. So etwa in der Diakonie, den Medien, der Ökumene, Erwachsenenbildung, Mission und Partnerschaft, in der Seelsorge und Jugendarbeit sowie in der Wirtschaft und in Auslandsgemeinden. In der Regel werden ein oder zwei Stellen pro Kurs ausgeschrieben.

Frau vor Mikrofon in Radio Studio
Eines der vielen möglichen Spezialvikariate: Kirchliche Rundfunk- und Medienarbeit.Wavebreakmedia - iStock-

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Kirchenrätin
Isolde Schmucker
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Die Ausschreibung der Stellen erfolgt über das Ausbildungsreferat an alle Vikare (etwa elf Monate vor Beginn des Spezialvikariates). Bewerbungsschluss ist bis neun Monate vor Beginn des Spezialvikariates. Die Bewerbungen werden über den Dienstweg eingereicht.

Nach der Hälfte des Spezialvikariates findet ein Zwischengespräch mit dem Fachreferat statt, über welches das Spezialvikariat vermittelt wurde. Ein Abschlussbericht und ein Abschlussgespräch schließen die Ausbildung ab.

Auf Antrag ist es möglich, während des Spezialvikariates ordiniert zu werden, wenn die Tätigkeit im Spezialvikariat Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung beinhaltet. Die Teilnahme an der FEA (Fortbildung in den ersten Amtsjahren) ist auch während des Spezialvikariates verpflichtend. Gehalt und Konditionen entsprechen den Bedingungen des regulären Vikariats. Ist ein Spezialvikariat Grund für die Überschreitung der Altersgrenze für die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, kann unter Berücksichtigung der Dauer des Spezialvikariates von den Beschränkungen des Höchstalters abgesehen werden.