Vikariat im Ehrenamt

Zwischen Uni und Kirche

Auch Theologinnen und Theologen, die sich für eine akademische Laufbahn entschieden haben, steht der Weg zum Pfarrberuf offen – mit dem Vikariat im Ehrenamt. 

Der unkomplizierte Wechsel von einer Tätigkeit an einer theologischen Fakultät in den Pfarrberuf wird durch das Vikariat im Ehrenamt ermöglicht. Neben der akademischen Arbeit kann auf ehrenamtlicher Basis und in Teilzeit der Vorbereitungsdienst absolviert werden. So kann nach der Promotions- oder Habilitationsphase oder einer Assistenz an einer Universität ohne Verzögerung in den Pfarrdienst gewechselt werden. Junge Theologinnen und Theologen müssen sich somit nicht schon früh auf eine akademische Laufbahn festlegen. Damit bleibt ihnen auch in einer späteren Lebensphase der Zugang zum Pfarramt möglich.

Dozent an der Univerität Münvhen
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern bietet für Menschen, die im Wissenschaftsbetrieb eingebunden sind ein ehrenamtliches Vikariat an.ELKB - Dennis Krahwinkel

Grundlagen und Voraussetzungen
Um ein Vikariat im Ehrenamt ableisten zu können, muss das Erste Theologische Examen innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) absolviert und eine akademische Laufbahn an einer theologischen Fakultät eingeschlagen worden sein. Anwärterinnen oder Anwärter müssen in einem Fachbereich innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) tätig und Mitglied einer der zur EKD gehörenden Kirchen sein. Um die Ortsnähe zur Kirchengemeinde, in der die Ausbildung stattfindet, gewährleisten zu können, muss sich der Wohnsitz in Bayern befinden.

 

Das Vikariat im Ehrenamt dauert mindestens vier Jahre, da es sich um eine Teilzeitausbildung handelt. Zugelassen sind Bewerberinnen und Bewerber, die zu Beginn des ehrenamtlichen Vikariats nicht älter als 50 Jahre sind. Die Zulassung zum Vikariat im Ehrenamt wird je nach Eignung und Ausbildungskapazität vergeben.

Die Anstellung an einer Universität im Fachbereich Evangelische Theologie oder ein Stipendium für eine theologische Promotion ist obligatorisch. Dabei darf der Umfang des Arbeitsverhältnisses an der Universität nicht mehr als 70 Prozent betragen.

 

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Kirchenrätin
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Praxis und Gemeindepräsenz
 Ein Vertrag zwischen Universität, dem Vikar oder der Vikarin und der Landeskirche ist Voraussetzung. Durch diese Vereinbarung kann die Teilnahme an den Ausbildungskursen am Predigerseminar und den Studientagen sowie die Präsenz in der Gemeinde gesichert werden. Alle Seiten müssen dafür Zeiten der Freistellung ermöglichen. Ihre Teilnahme an allen Kursen des Predigerseminars sowie an den Studientagen der Regionalgruppe wird vorausgesetzt. Kurswochen müssen ganz und können nicht in Teilzeit wahrgenommen werden.
 Das Vikariat deckt sämtliche Gemeindebereiche sowie den Religionsunterricht an Schulen ab und vermittelt Kenntnisse auf allen Gebieten der praktischen Gemeindearbeit. Am Ende des Vorbereitungsdienstes im Ehrenamt wird Ihnen ein Dienstzeugnis nach dem regulären Verfahren im Vorbereitungsdienst ausgestellt, und Sie können das Zweite Theologische Examen ablegen.